4.1 Doktrinäre Rechtsquellenanalyse bilateraler und nationaler Normkomplexe
Die dogmatische Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen bilateralem Freizügigkeitsrecht und föderalem Hochschulzugang erfordert eine differenzierte juristische Methodenarchitektur. Den Ausgangspunkt bildet die grammatikalische, historische, systematische und teleologische Auslegung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Freizügigkeit [3]. Im Zentrum steht die textliche und funktionale Reichweite des allgemeinen Diskriminierungsverbots sowie der Bestimmungen über den Verbleib zu Ausbildungszwecken. Da das Abkommen kein eigenständiges institutionelles Streitbeilegungsorgan aufweist, stützt sich die Analyse methodisch auf die komparative Erfassung der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union [4]. Diese Rechtsprechungslinien werden in Bezug auf ihre Ausstrahlungswirkung auf kantonale Kompetenzen im Bildungsbereich evaluiert. Ergänzend wird eine systematische Synopse kantonaler Hochschulgesetze, universitärender Zulassungsreglemente und interkantonaler Vereinbarungen durchgeführt, um normative Divergenzen bei Aufnahmekriterien, Gebührenordnungen und Kontingentierungen herauszuarbeiten. Die Gegenüberstellung dieser Mehrebenennormen ermöglicht die Erfassung von Auslegungsspielräumen und Normkollisionen, ohne auf empirische Schätzverfahren angewiesen zu sein.