3.1 Rechtsdogmatische und analytische Methodologie zur Evaluierung von KI-Systemen
Die methodische Erfassung und normative Bewertung von KI-Systemen im Kontext des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) stützt sich auf eine rechtsdogmatische Text- und Systemanalyse in Verbindung mit einer strukturierten Kriterienentwicklung für Finanztechnologien. Der methodische Kern dieser Untersuchung beruht auf der systematischen Gegenüberstellung gesetzlicher Schutzzwecke und technologischer Implementierungsanforderungen, wie sie in modernen Bankinfrastrukturen existieren (Banken-Technologie – Anforderungen an die Bank der Zukunft, 2015). Dabei erfolgt die Operationalisierung der Kriterien anhand eines mehrstufigen Prüfrasters: Zunächst werden die normativen Pflichten zur Vermeidung von Persönlichkeitsverletzungen, zur Transparenzsicherung und zur Handhabung automatisierter Einzelentscheidungen formaljuristisch rekonstruiert. In einem zweiten Schritt werden diese Normen mit spezifischen Risikoanforderungen an algorithmische Modelle abgeglichen, welche insbesondere bei Systemen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial greifen (§ 5 Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, 2024). Um den sektorspezifischen Pflichtenrahmen der Finanzinstitute zu vervollständigen, integriert das methodische Verfahren überdies die regulatorischen Schnittstellen zu gesetzlichen Aufsichtspflichten, namentlich im Bereich der Überwachung verdächtiger Transaktionsmuster und der Geldwäschereibekämpfung (Swiss Federal Act on The Prevention of Money Laundering in the Financial Sector, 1999). Auf dieser dogmatischen Grundlage wird ein qualitativer Bewertungsrahmen etabliert, der die rechtliche Konformität sämtlicher Datenverarbeitungsschritte innerhalb bankinterner Architekturen systematisch überprüfbar und nachvollziehbar macht.