4.1. Direkte und indirekte Betroffenheit entlang der Wertschöpfungskette
Die Implementierung nachhaltigkeitsbezogener Transparenzpflichten nach der OR-Revision offenbart ein Spannungsfeld zwischen formaler Normadressierung und faktischer Marktexposition kleiner sowie mittlerer Unternehmen. Zwar beschränken die gesetzlichen Bestimmungen die unmittelbare Pflicht auf Grossunternehmen von öffentlichem Interesse, doch erzeugt die Einbindung in globale Wertschöpfungsketten einen indirekten Berichterstattungsdruck auf Zulieferer. In diesem Kontext betont die Fachdiskussion zu kapitalmarktfernen Unternehmen, dass standardisierte Rahmenwerke notwendig sind, um den steigenden Informationsanforderungen grösserer Geschäftspartner ohne unverhältnismässigen Mehraufwand zu begegnen ("Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktferner KMU," 2025). Ergänzend zeigt die Debatte um standardisierte Leitlinien, dass spezifische Standardentwürfe eine harmonisierte Grundlage schaffen, durch die KMU wesentliche Nachhaltigkeitskennzahlen konsistent erfassen und offenlegen können ("Standardentwurf zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU," 2024). Demgegenüber verlangt die operative Umsetzung der geforderten ESG-Metriken eine methodische Verknüpfung mit internen Steuerungssystemen. Der Einsatz digitaler Reporting-Strukturen und automatisierter Informationssysteme wird dabei als Ansatz diskutiert, um Schnittstellenprobleme bei der Datenerhebung zu überwinden und eine nachvollziehbare Integration in bestehende Berichtswege zu gewährleisten ("AI-Driven ESG Dashboards within SAP Analytics Cloud for Enterprise Reporting," 2024). Folglich vollzieht sich die Anpassung schweizerischer KMU nicht über direkte rechtliche Zwangsmassnahmen, sondern über die marktförmige Diffundierung von Berichtsstandards und digital gestützten Erfassungsprozessen.