Kapitel 3. Methodologische Konzeption der rechts- und integrationswissenschaftlichen Analyse
Die methodologische Konzeption der vorliegenden Untersuchung basiert auf einer multiperspektivischen Triangulation, die dogmatische Normenanalyse und empirisch informierte Evaluationsansätze systematisch zusammenführt. Im Zentrum des rechtswissenschaftlichen Zugangs steht die Auslegung völkerrechtlicher, unionsrechtlicher und nationaler Bestimmungen, die den Rechtsrahmen für wirtschaftliche und soziale Rechte von Schutzsuchenden konstituieren (Council of Europe, 2020). Diese normendogmatische Untersuchung erfasst die verbindlichen Verpflichtungen staatlicher Akteure, lässt jedoch die institutionelle Realisierungspraxis an Hochschulen weitgehend unberücksichtigt. Um diese analytische Leerstelle zu schließen, wird die rechtsdogmatische Hermeneutik durch strukturierte Analyseverfahren ergänzt, wie sie zur Untersuchung institutioneller Barrieren und Qualifikationssysteme im Bildungsbereich etabliert sind (Jørgensen et al., 2021). Hierbei wird ein Kategoriensystem angewendet, das Zulassungserfordernisse, Validierungsmechanismen non-formaler Vorbildung sowie spezifische Unterstützungsmaßnahmen erfasst. Diese Kategorisierung erlaubt es, administrative Hürden im hochschulischen Aufnahmeprozess theoriegeleitet zu strukturieren. Darüber hinaus integriert das methodische Design integrationssoziologische Theorien, um konkrete universitäre Initiativen und deren strukturelle Wirksamkeit abzubilden (Streitwieser & Brück, 2019). Anhand dieses Ansatzes werden Initiativen wie das MORE-Programm der uniko dahingehend überprüft, inwiefern institutionelle Brückenangebote über rein sprachliche Förderung hinausreichen und vulnerable Studierendengruppen gezielt unterstützen. Die Kombination aus rechtsanalytischer Dekonstruktion und kriteriengeleiteter Dokumentenanalyse gewährleistet somit ein valides Instrumentarium, um die Diskrepanz zwischen formeller Rechtsgewährung und hochschulischer Teilhabepraxis systematisch zu erfassen.