Hauptteil III: Institutionelle Barrieren und Gelingensbedingungen schulischer Inklusion
Die Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verdeutlicht das fortbestehende Spannungsverhältnis zwischen normativen Verpflichtungen und der alltäglichen Schulpraxis. Befürworter eines rein administrativen Wandels betonen häufig, dass formale rechtliche Reformen und die physische Aufnahme von Lernenden mit Behinderungen in Regelschulen bereits den völkerrechtlichen Vorgaben genügen. Dies greift jedoch zu kurz, da eine tiefgreifende Transformation des Bildungssystems über eine oberflächliche Platzierung hinausgehen muss, um tatsächliche Partizipation im Klassenraum zu gewährleisten (Ferri 2017). Zwar wird von Kritikern eingewendet, dass bestehende Schulstrukturen und separierte Fördereinrichtungen einen geschützten Raum sowie passgenaue Ressourcen bieten, doch verfestigt dieses Festhalten an segregierenden Sonderstrukturen gesellschaftliche Barrieren und behindert den Aufbau eines barrierefreien Gesamtsystems nachhaltig. Eine wesentliche Gelingensbedingung für die nachhaltige Überwindung dieser Umsetzungsdiskrepanz liegt in der institutionellen und didaktischen Ausgestaltung der pädagogischen Professionalisierung. Zwar wurden in Deutschland formale Vorgaben geschaffen, um Heterogenität, Diagnostik und Inklusion in den Bildungswissenschaften strukturell zu verankern, doch weisen universitäre Studien- und Prüfungsordnungen nach wie vor erhebliche strukturelle sowie inhaltliche Differenzen zwischen den Bundesländern, Hochschulen und Lehramtstypen auf (Lütje-Klose et al. 2021). Dieser empirische Befund belegt, dass institutionelle Selbstverpflichtungen unzureichend bleiben, solange die curricularen Standards in der Praxis uneinheitlich formuliert sind. Folglich greift die Annahme zu kurz, bloße Gesetzesnovellen garantierten bereits echte Bildungsgerechtigkeit; vielmehr bedarf es einer bundesweit verbindlichen Vorbereitung des Lehrpersonals, um didaktische Barrieren im Regelunterricht wirksam abzubauen. Eine transformative Schulpraxis verlangt somit zwingend sowohl den Abbau sonderpädagogischer Segregationsstrukturen als auch eine fundierte curriculare Befähigung aller angehenden Lehrkräfte für den gemeinsamen Un…