2.3 Geltung des nDSG bei sekundären Datenanalysen und disziplinären Grossdatensätzen
Die normative Anwendung des revidierten schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG) auf akademische Forschungsvorhaben erfordert eine systematische Analyse institutioneller Datenverarbeitungsprozesse. Grossdatensätze und automatisierte Analyseverfahren haben in verschiedenen wissenschaftlichen Fachbereichen breitenwirksam Einzug gehalten, während deren methodische Implementierung in den sozialwissenschaftlichen Disziplinen bislang deutlich zurückhaltender verläuft (Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, 2019). Aus der dogmatischen Perspektive des schweizerischen Datenschutzrechts entsteht hierbei eine analytische Reibungsfläche zwischen den gesetzlichen Bestimmungen zur Zweckbindung sowie Datensparsamkeit und der gängigen Forschungspraxis sekundärer Datenanalysen. Wenn universitäre Forschende disziplinäre Grossdatensätze für neue wissenschaftliche Fragestellungen nachnutzen, müssen die normativen Anforderungen an Transparenz, Pseudonymisierung und wirksame Anonymisierung lückenlos erfüllt sein, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen vollumfänglich zu schützen. Zugleich forcieren hochschulweite Reformprogramme einen institutionellen und kulturellen Wandel hin zu umfassender Offenheit in Forschung und Lehre (Technische Universität Hamburg, 2019). Die systematische Verknüpfung beider Dimensionen zeigt, dass die Prinzipien von Open Science und der Persönlichkeitsschutz des nDSG nicht unvereinbar sind, sondern durch klare Governance-Strukturen harmonisiert werden müssen. Bei der methodischen Ausgestaltung von Forschungsvorhaben erweisen sich strukturierte, konsensorientierte Verfahren als wertvoll, um institutionelle Richtlinien und Curriculumentwicklungen evidenzbasiert zu gestalten (GEDIS-Projekt, 2025). Die durchgeführte Analyse demonstriert damit, dass der rechtliche Schutz sensibler Datenbestände und die wissenschaftliche Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten nur dann dauerhaft gelingen, wenn Hochschulen verbindliche organisatorische Vorgaben für die datenschutzkonforme Speicherung und Weitergabe etablieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit im Einklang mit den Vorgaben d…