2.1 Normative Rahmenwerke und Leitprinzipien
Die dogmatische Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten stützt sich auf unterschiedliche theoretische Konzeptionen, die von völkerrechtlichen Leitprinzipien bis hin zu international-privatrechtlichen Lösungsmodellen reichen. Während allgemeine rechtswissenschaftliche Ansätze Sorgfaltspflichten primär als verhaltensbezogene Organisations- und Überwachungspflichten zur präventiven Risikominimierung definieren (Sorgfaltspflichten 2022), betonen neuere internationale Rahmensetzungen eine substanzielle Erweiterung dieses Pflichtenkreises. Im Kontext der OECD-Leitsätze wird insbesondere für eine integrative Perspektive plädiert, welche menschenrechtliche und umweltbezogene Schutzgüter in einem einheitlichen Due-Diligence-Konzept zusammenführt und damit die herkömmliche materielle Trennung beider Wirkungsbereiche überwindet (Corporate Environmental Responsibility under the OECD Guidelines 2026). Demgegenüber verlagert die kollisionsrechtliche Dogmatik den theoretischen Schwerpunkt von den materiellen Verhaltensstandards auf die Frage der transnationalen Rechtsdurchsetzung und Normanknüpfung (Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen – eine Betrachtung aus kollisionsrechtlicher Perspektive 2018). Dieser Ansatz problematisiert vor allem die Zuordnung des anwendbaren Rechts bei Auslandssachverhalten und begreift gesetzliche Sorgfaltspflichten als normatives Steuerungsinstrument, um bestehende Haftungsdefizite und regulatorische Lücken komplexer Konzernstrukturen zu überbrücken. Die theoretische Synthese dieser Perspektiven zeigt mithin, dass materielle Harmonisierungsbestrebungen stets mit funktionierenden kollisionsrechtlichen Durchsetzungsmechanismen verzahnt sein müssen, um im transnationalen Raum verbindliche Wirkung zu entfalten.