Qualitätssicherungssysteme und Gutachterberichte an Fachhochschulen
Die Analyse der institutionellen Qualitätssicherung verdeutlicht, dass schweizerische Fachhochschulen strenge rechtliche und methodische Vorgaben erfüllen müssen, um ihren institutionellen Status nachhaltig zu legitimieren. Gemäss den verbindlichen Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich bildet die Erfüllung definierter Qualitätsstandards die unabdingbare Voraussetzung für die institutionelle Akkreditierung sowie für das Führen des geschützten Bezeichnungsrechts als Fachhochschule (Qualitätsmanagement Lehrveranstaltungen, 2018). Diese umfassende und kriteriengeleitete Überprüfung erstreckt sich nicht allein auf verwaltungstechnische Steuerungsabläufe oder reguläre Lehrveranstaltungsevaluationen, sondern verlangt den systematischen Nachweis funktionierender interner Qualitätssicherungssysteme im gesamten Spektrum des gesetzlichen Leistungsauftrags von der grundständigen Lehre bis zur anwendungsorientierten Weiterbildung. Dass Fachhochschulen diesen vielschichtigen Auftrag über die Lehre hinaus auch in praxisrelevanter Forschung und gesellschaftlicher Kooperation nachweisbar konkretisieren, belegen institutionsübergreifende Untersuchungen und wissenschaftliche Kooperationsprojekte. So führen profilierte Institutionen wie die Berner Fachhochschule und die Hochschule Luzern gemeinsam mit Praxispartnern wie der Schweizerischen Flüchtlingshilfe überregionale Befragungen durch, welche die Funktionsfähigkeit und Stabilität familiärer Unterbringungsformen für geflüchtete Personen analysieren und evaluieren (Gastfamilien für ukrainische Geflüchtete, 2023). Derartige wissenschaftlich fundierte Erhebungen belegen die institutionelle Leistungsfähigkeit bei der Erarbeitung praxisnaher Erkenntnisse und demonstrieren die geforderte gesellschaftliche Wirksamkeit, welche Gutachterberichte im Akkreditierungsverfahren als zentrales Qualitätsmerkmal hervorheben. In der Gesamtschau belegt das Verfahren der externen Akkreditierungsagentur die notwendige funktionale Verschränkung von hochschulinterner Qualitätskultur und formalem Leistungsnachweis. Die Erfüllung der bundesrechtlichen Akkreditierungsrichtlinien schützt somit nicht nur das Bezeichnungsr…