4.1. Umstellung von der angebots- zur nachfrage- bzw. kapazitätsorientierten Budgetierung
Die gesetzliche Verankerung der Studienplatzfinanzierung verdeutlicht die fortdauernde Neuverhandlung des Verhältnisses zwischen staatlicher Aufsicht und universitärer Autonomie, wie sie im Fundament des Universitätsgesetzes 2002 angelegt ist [4]. Durch die stärkere Verknüpfung der Budgetzuweisung mit quantitativen Kapazitätskriterien und Prüfungsaktivitäten vollzieht sich eine Akzentverschiebung von der pauschalen Eingangsfinanzierung hin zu einer differenzierten Leistungssteuerung [1]. Diese Ausgestaltung zwingt universitäre Leitungsorgane dazu, Studienangebote nicht mehr ausschließlich nach traditionellen Fachstrukturen, sondern prioritär anhand personaler Betreuungsrelationen und nachweisbarer Absolvierungsquoten zu kalkulieren. In der Praxis führt dies zu einer spürbaren Standardisierung von Studienplänen und Prüfungsordnungen, um curriculare Verbindlichkeit und Studienverlaufsdichte sicherzustellen. Damit erweist sich die novellierte Finanzierungslogik als hochwirksames Steuerungsinstrument, das akademische Lehrstrukturen diszipliniert, zugleich jedoch bestehende Autonomiespielräume der Fakultäten in der Ressourcenallokation spürbar einschränkt.